Satzung des Händel-Mozart-Jugendstipendiums Halle-Salzburg

Satzung des Händel-Mozart-Jugendstipendiums Halle-Salzburg

 

§ 1 Ziel des Stipendiums

Das Ziel des Stipendiums ist die Förderung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen.

 

§ 2 Nutzung des Stipendiums

Mit dem Gewinn des Stipendiums ist die Teilnahme an den Austrian Master Classes verbunden. Ausnahmen sind möglich und werden von den Mäzenen und Sponsoren einzeln für das Stipendium oder gemeinsam für alle Stipendien entschieden.

 

§ 3 Zusatzstipendium

Die Stipendiaten erhalten einen Gutschein für ein Zusatz-Stipendium in Höhe von 600,00 € (zahlbar in 50-EURO-Monatsraten) für ein Jahr, sofern die Stipendiaten ein Studium an einer Musikhochschule durch eine Immatrikulationsbescheinigung für den gesamten geförderten Zeitraum nachweisen können. Im Gegenzug verpflichten sie sich, in Absprache mit den Mäzenen, zu maximal 2 Auftritten in Halle.

 

§ 4 Altersbegrenzung

Das Jugendstipendium wendet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis unter 25 Jahren. Maßgeblich ist der Geburtstag am 5. Februar des jeweiligen Jahres.

§ 5 Mäzene und Sponsoren

Das Stipendium wurde 2002 von Sven Frotscher begründet und ist für Mäzene und Sponsoren offen. Die Sponsoren sind Frotscher Buch, Roland Schimek und die Stadtwerke Halle. Die Kommunikation und Organisation der Mäzene und Sponsoren liegt in den Händen von Sven Frotscher, der die Markenrechte hält.

Ein Rückzug ist jederzeit möglich, bedarf keiner Frist und soll schriftlich erfolgen.

 

§ 6 Gebiet

Die Bewerber sollen aus Halle, dem Saalekreis oder dem mitteldeutschen Raum kommen und zum Zeitpunkt der Bewerbung eine dauerhafte Wohnadresse im Gebiet haben (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen). Ausnahmen können die Mäzene und Sponsoren entscheiden.

 

§ 7 Jährlicher Bewerbungsschluss

Jährlicher Bewerbungsschluss ist der 31. Januar des jeweiligen Jahres.

 

§ 8 Verwaltung der Bewerbungen und Organisation

Verwaltung und Organisation obliegen dem Fachbereich Kultur der Stadt Halle bzw. den möglichen Nachfolgern dieser Struktureinheit.

 

§ 9 Bewerbungsunterlagen

Zur Bewerbung gehören eine Kurzbiographie mit aussagefähigen Kontaktdaten für die weitere Kommunikation, ein Empfehlungsschreiben des Lehrkörpers sowie einschlägige Zertifikate und Urkunden. Die Bewerbungsunterlagen können jährlich telefonisch oder per email aktualisiert werden. Ein erneutes Empfehlungsschreiben durch Lehrer bzw. Lehrerinnen ist nicht erforderlich. Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen verpflichtet sich der/die BewerberIn zum Vorspiel während des Vergabekonzertes sowie seitens des Lehrkörpers zur Vorstellung des jeweiligen Bewerbers. Die Stipendiaten verpflichten sich, im Folgejahr über die Erfahrungen während der Austrian Master Classes zu berichten.

 

§ 10 Jury

Die Jury umfasst bis zu maximal 10 Mitglieder. Die Mitglieder der Jury werden von den Mäzenen und Sponsoren bestimmt. Kommt ein Jury-Mitglied mehrfach nicht seiner Teilnahmeverpflichtung nach, kann das als mangelndes Interesse und Ausschlussgrund gewertet werden. Der Fachbereich Kultur kann Empfehlungen abgeben. Die Mäzene und Sponsoren sind automatisch Mitglieder der Jury oder senden Delegierte. Der Fachbereich Kultur kann selbst entscheiden, ob er sich an der Wahl beteiligt oder nicht. Dies muss vor dem Wahlgang bekannt gegeben werden. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

§ 11 Votum und Mandat

Kann ein Mitglied der Jury nicht persönlich/digital an der Jurysitzung teilnehmen, sind 2 Alternativen möglich: 1. die schriftliche Einreichung eines Votums für jedes Bundesland des Händel-Mozart-Stipendiums. 2. Die Erteilung eines Voll-Mandates an ein anders Jury-Mitglied. Eine Anlehnung in Einzelfällen ist nicht möglich.

 

§ 12 Kriterien

Für die Vergabe des Händel-Mozart-Jugendstipendiums gelten 3 Kriterien:

Leistung (hohe Qualität)

Botschafterfunktion (Embassability, nach außen Halle gut vertreten)

Soziale Befähigung (bei gleicher Leistung Bevorzugung damit einher- gehender

sozialer Fähigkeiten)

 

§13 Wahlprocedere

Die Wahl soll mit folgendem procedere erfolgen:

  1. Das Land Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen wird jeweils aufgerufen.
  2. In alphabetischer Reihenfolge werden die Namen der Bewerbungen aufgerufen
  3. Es wird um Wortmeldungen gebeten.
  4. Es wird um Handzeichen PRO gebeten (Mehrfach-Voten sind möglich, wenn sich ein Jury-Mitglied nicht für 1 Bewerbung entscheiden kann).
  5. PRO-Stimmen werden gezählt und jene Bewerbung mit den meisten PRO-Stimmen gilt als gewählt.
  6. Bei Patt-Situationen wird solange besprochen und gewählt, bis sich die Patt-Situation auflöst.

 

§ 14 Vergabe und Vergabekonzert

Der Fachbereich Kultur der Stadt Halle oder eine vergleichbare Folgeeinrichtung informiert die Stipendiaten in einem schriftlichen Bescheid mit Ort und Termin des Vergabekonzertes. Die Vergabe des Jugendstipendiums erfolgt im Kammermusiksaal des Händel-Hauses, Halle (Saale). Ein abweichender Vergabeort wird zwischen den Hauptsponsoren abgestimmt. In Ausnahmefällen kann ein Video das Konzert ersetzen. Die Übergabe der Urkunden erfolgt durch den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) oder einen Vertreter gemeinsam mit den Mäzenen und Sponsoren.

 

Halle (Saale), den 1. März 2023

 

RSB Roland Schimek FrotscherBuch

Beteiligungsgesellschaft mbH

 

Roland Schimek Sven Frotscher

 

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